Steuer in Deutschland: Gold, Silber und andere Edelmetalle

Ob als Schmuckstück, als Anlageobjekt oder als Sammlerstück: Edelmetalle in physischer Form befinden sich im Besitz vieler Deutscher und werden rege gehandelt. Sowohl beim Kauf als auch beim Verkauf darf der deutsche Fiskus nicht vergessen werden, in den allermeisten Fällen sind Abgaben in Form von Mehrwert- oder Einkommensteuerzahlungen zu leisten. Wie hoch die anfallende Steuer je nach Edelmetall ist und welche steuerlichen Ausnahmen der deutsche Gesetzgeber beim Handel mit Edelmetallen macht, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Mehrwertsteuer

Beim Kauf von Produkten fällt in Deutschland üblicherweise Mehrwertsteuer an – je nach Produktart sieben oder 19 Prozent. Auch beim Kauf von Edelmetallen muss berücksichtigt werden, dass sich der Nettopreis vom Bruttopreis unterscheidet, meistens jedenfalls. Denn in Deutschland gibt es eine Sonderregelung für sogenanntes Anlagegold, die Sie im Folgenden kennenlernen werden.

Mehrwertsteuer beim Kauf von Gold

Möchten Sie Gold erwerben und wissen, wie viel Mehrwertsteuer beim Kauf zu zahlen ist, müssen Sie zunächst zwischen Anlagegold und sonstigem Gold unterscheiden.

Zum Anlagegold zählen Goldbarren, deren Feingehalt mindestens 995/1000 beträgt sowie Goldmünzen, die:

  • über einen Goldgehalt von mindestens 900/1000 verfügen
  • nicht vor 1800 geprägt worden sind
  • im Prägeland gesetzliches Zahlungsmittel sind oder früher einmal waren
  • für einen Preis angeboten werden, der maximal 80 Prozent über dem Marktwert des Goldgehalts liegt

Alle anderen Produkte aus Gold, seien es Sammlermünzen, Schmuckstücke oder dekorative Objekte, sind mit der Mehrwertsteuer von 19 Prozent belegt.

Mehrwertsteuer beim Kauf von Silber, Platin und Palladium

Entscheiden Sie sich für den Kauf von Silber, Platin oder Palladium, kommen Sie in Deutschland um die Zahlung der Mehrwertsteuer kaum herum. Bis 2013 galt beim Silberkauf der verminderte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, inzwischen werden allerdings bei allen drei Edelmetallen 19 Prozent fällig.

Ausnahmefall: Differenzbesteuerung

Eine Ausnahme gibt es hier allerdings doch, zumindest für Silbermünzen und silberne Münzbarren. Sie können der Differenzbesteuerung unterliegen, wenn sie aus dem Nicht-EU-Ausland nach Deutschland eingeführt werden. Bei der Einführung wird eine Einfuhrumsatzsteuer von sieben Prozent fällig. Der Edelmetallhändler, der das Silber nun an Sie weiterverkauft, muss nun nur noch 19 Prozent auf die Differenz zwischen Einkaufspreis und Bruttoverkaufspreis aufschlagen und nicht auf den vollen Nettoverkaufspreis.

Neuregelung der Differenzbesteuerung

Bis Ende 2022 war es daher durchaus gängig, den Australian Kangaroo, den Maple Leaf oder auch den Krügerrand in Silber, Platin oder Palladium ohne Mehrwertsteuer und stattdessen mit der günstigeren Differenzsteuer zu kaufen. Ab 2023 ist das nicht mehr so einfach möglich.

Der Gesetzgeber hat nämlich festgelegt, dass die Differenzbesteuerung beim Kauf von Anlageprodukten aus Edelmetallen nur noch unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. In den allermeisten Fällen gilt es daher nun auch beim Kauf von Silber-, Platin- und Palladiummünzen aus dem Nicht-EU-Ausland den regulären Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent zu zahlen.

Einzig Sammlermünzen, deren Wert den aktuellen Materialwert um das 2,5-fache übersteigt, können weiterhin nach der Differenzbesteuerung besteuert werden. Typische Anlagemünzen wie der Maple Leaf oder der Krügerrand besitzen meist keinen solch hohen, über den Materialpreis hinausgehenden Wert.

Zollfreilager: beim Edelmetallkauf legal Mehrwertsteuer sparen

Zollfreilager ermöglichen dem Namen nach eine zollfreie Lagerung von Wertgegenständen. Wer seine Edelmetalle hier lagert, muss allerdings nicht nur keine Einfuhrgebühren zahlen, sondern auch keine Mehrwertsteuer, wenn der Edelmetallhandel im Zollfreilager stattfindet. Das bedeutet, dass Sie die steuerlichen Vorzüge eines Zollfreilagers nutzen können, wenn Sie sich dazu entschließen, Platin-, Palladium- oder Silberprodukte, die sich bereits in dem Zwischenlager befinden, zu kaufen und sie auch weiterhin dort belassen. Dadurch entfällt die Mehrwertsteuer – zumindest, solange Sie die Edelmetalle nicht aus dem Lager entnehmen und nach Deutschland einführen.

Für Edelmetallanleger aus Deutschland sind besonders die Zollfreilager in der Schweiz interessant. Hier erworben und gelagert entfallen sowohl die Gebühren, die bei einer Einfuhr der Edelmetalle nach Deutschland anfallen würden als auch auch die Mehrwertsteuer von 19 Prozent. Durch die geografische Nähe zu Deutschland können Sie relativ schnell auch physisch auf Ihre Edelmetallanlage zugreifen. Dann gilt es allerdings zu beachten, dass die Einfuhr dem Zoll gemeldet werden muss, was Zollgebühren, Fracht und die Einfuhrumsatzsteuer fällig werden lässt und von Ihnen gezahlt werden muss.

Meist bewegen sich die bei einer Einfuhr anfallenden Kosten weit über den Kosten für die Einlagerung im Zollfreilager, weshalb es sich nur selten lohnt, die Edelmetalle von der Schweiz nach Deutschland zu holen. Zudem sind die Werte im Zollfreilager versichert und werden entsprechend gesichert gelagert – im Privathaushalt ist dies in diesem Umfang meist nicht möglich. Obwohl der Kauf von Anlagegold in Deutschland grundsätzlich steuerfrei möglich ist, kann es sich aufgrund der hohen Sicherheitsmaßnahmen durchaus lohnen, auch Gold im Zollfreilager zu kaufen und zu verwahren.

Unterstützung bei Fragen zum Thema Mehrwertsteuer und Edelmetalle

Scheint Ihnen die gesetzlichen Regelungen rund um die Mehrwert- und Differenzsteuer bei Silber, Platin und Palladium zu kompliziert, sind Sie nicht allein! Sollten die Regelungen für Sie in der Praxis relevant werden, wird Ihnen ein seriöser Edelmetallhändler wie die Goldankauf Experten in Berlin genau erklären, welche Art der Besteuerung bei Ihrer Transaktion angewendet wird.

Sollten Ihnen der in Ihrem Fall anzuwendende Steuersatz zu hoch sein, können Sie sich von den Experten zudem zu Kauf und Lagerung von Edelmetallen in einem Zollfreilager beraten lassen. Hier werden Ihnen alle Fragen zum Thema beantwortet, Sie erhalten Informationen zu seriösen Anbietern von zollfreier Lagerung und können sich stets der Unterstützung eines kompetenten Experten mit Sitz in Deutschland sicher sein.

Einkommensteuer bei physischen Edelmetallen

Neben der Mehrwertsteuer müssen Sie, wenn Sie sich für eine Investition in Gold oder andere Edelmetalle entscheiden, auch die Regelungen zur Einkommensteuer kennen. Da Sie für den Besitz von Edelmetallen keine Zinsen oder Dividenden erhalten, fällt innerhalb des Zeitraums, in dem Sie das Metall besitzen, auch keine Einkommensteuer an.

Eine mögliche Rendite erhalten Sie für Ihr Gold, Silber, Platin oder Palladium lediglich, wenn Sie es zu einem Preis verkaufen, der über dem einstmaligen Bruttokaufpreis liegt. Sofern Sie das Edelmetall frühestens ein Jahr nach dem Kauf verkaufen, müssen Sie auf mögliche erzielte Gewinne keine Einkommensteuer zahlen. Erleiden Sie beim Verkauf Verluste, können Sie diese nicht in der Steuererklärung angeben, um Ihre Einkommensteuerlast zu lindern.

Entscheiden Sie sich noch vor Ablauf des ersten Jahres für den Verkauf Ihrer Edelmetalle, müssen etwaige erzielte Gewinne in der Steuererklärung angegeben werden. Da es sich hier um Veräußerungsgewinne handelt, kommt hier die Freigrenze von 600 Euro zum Tragen. Haben Sie innerhalb des Jahres, in dem Sie die Edelmetalle verkauft haben, nicht mehr als 600 Euro Veräußerungsgewinne erzielt, fällt damit auch keine Einkommensteuer auf diese Gewinne an. Angegeben werden müssen sie in der Einkommensteuererklärung aber dennoch. Wird die Freigrenze von 600 Euro überschritten, müssen die gesamten Veräußerungsgewinne gemäß dem individuellen Steuersatz versteuert werden.

Abgeltungssteuer bei Papiergold

Haben Sie nicht nur in physische Edelmetalle, sondern auch in Gold-ETCs investiert, müssen Sie sich natürlich auch damit auseinandersetzen, wie Papiergold steuerlich behandelt wird.

Gold-ETCs sind mit physischem Gold hinterlegt, weshalb der Bundesfinanzhof im Mai 2015 festgelegt hat, dass Papiergold derselben steuerlichen Behandlung wie Anlagegold in Form von Münzen und Barren unterliegt. Obwohl das Urteil zunächst nur für Xetra Gold galt, findet es heute auch für EUWAX Gold II Anwendung und so sind die Gewinne aus dem Verkauf steuerfrei, wenn das Papiergold mindestens ein Jahr in Ihrem Besitz war.

Weiterhin unterliegt auch der ETC Gold Bullion Securities von „Wisdom Tree“ nicht der Abgeltungssteuer, wie im Juni 2020 vom Bundesfinanzhof entschieden wurde. Damit wurde erstmals auch ein ausländischer Gold-ETC von der Abgeltungssteuer befreit.

Da die Diskussion um eine Abgeltungssteuer für Gold-ETCs bislang noch immer nicht ganz vom Tisch zu sein scheint, können sich Anleger, die eine Wiedereinführung der Abgeltungssteuer befürchten, das Gold natürlich in physischer Form ausliefern lassen.

Abgeltungssteuer bei Aktien

Haben Sie in Aktien von Unternehmen investiert, die am Abbau von Edelmetallen, der Weiterverarbeitung oder dem Verkauf beteiligt sind, können Sie auf keine steuerlichen Erleichterungen hoffen. Der Kauf der Aktien ist selbstverständlich steuerfrei, doch aus dem Verkauf erzielte Gewinne sind mit der Abgeltungssteuer belegt.

Dividenden, Kursgewinne aus Aktienverkäufen sowie Zinserträge sind Kapitaleinkünfte, durch die die Abgeltungssteuer beziehungsweise die Kapitalertragssteuer in einer Höhe von 25 Prozent (gegebenenfalls zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) fällig wird. Depotführende Banken führen diesen Betrag üblicherweise automatisch an das Finanzamt ab.

Befreit sind von der Abgeltungssteuer alle Kapitaleinkünfte, die sich im Rahmen des Sparerfreibetrages bewegen. Seit 2023 liegt der Freibetrag für Einzelpersonen bei 1.000 Euro, für Ehegatten bei 2.000 Euro. Damit der Sparerfreibetrag berücksichtigt wird, müssen Sie der Bank, die die Abgeltungssteuer für Sie abführt, einen Freistellungsauftrag erteilen. Daneben ist die Verrechnung von Gewinnen mit Verlusten möglich, um die Steuerlast zu senken.

Haben Sie in ausländische Aktien oder Fonds investiert, gelten unter Umständen andere Steuerregelungen.