Im Juli 2020 ließ der Bundesfinanzminister Olaf Scholz die Bombe platzen: Gold-Zertifikate wie Xetra Gold sollten künftig der Abgeltungssteuer unterliegen. Für Goldanleger war diese Ankündigung ein schwerer Schlag. Waren Gold-Zertifikate doch bislang immer steuerfrei und die durch Gold erwirtschafteten Gewinne damit rentabler gewesen als Aktiengewinne und Dividende. Anfang September 2020 konnten Anleger dann doch wieder aufatmen. Scholz Pläne wurden auf Eis gelegt und Xetra Gold bleibt, wie gehabt, steuerfrei.
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Darum wollte der Gesetzgeber Xetra Gold besteuern
Die Coronakrise hatte zu Beginn kaum Auswirkungen auf den Goldpreis. Sie ließ den Kurs eher fallen, als steigen. Doch Anfang August stieg der Goldkurs plötzlich stark an und knackte dabei sogar die Marke von 2.000 Dollar. Zwischenzeitlich stieg die Dollarnotiz des Edelmetalls von Jahresanfang an betrachtet um knapp 30 Prozent. Einen Einfluss darauf hatten auch deutsche Anleger, bei denen das Edelmetall ausgesprochen beliebt ist – gerade in Zeiten, in denen sie sich Sorgen um Negativ-Zinsen und um das Finanz- und Wirtschaftssystem machen.
Ein Großteil der Anleger setzte dabei allerdings nicht auf physisches, steuerfreies Anlagegold, sondern auf Xetra Gold. Gründe dafür sind diverse Aufgelder, die beim Kauf von physischem Gold in den Preis eingerechnet werden müssen sowie die Kosten für die Lagerung.
Bei Xetra Gold handelt es sich um eine Anleihe, die dem Anleger einen Lieferanspruch auf Gold verbrieft. Eine Anleihe entspricht dabei dem Wert von einem Gramm Gold in Euro und ist mit eben dieser Menge an physischem Gold unterlegt. So wird das Ausfallrisiko reduziert und die Anleger können sich bei Bedarf das physische Gold ausliefern lassen. Ende Juni 2020 belief sich der Gold-Bestand des Xetra Goldes auf mehr als 220 Tonnen.
Hinzu kommt, dass Xetra Gold mit nur wenigen Klicks online kaufen und verkaufen lässt. Im Gegensatz zu physischem Anlagegold ist die Spanne zwischen dem Kauf- und Verkaufskurs sehr gering und das Problem mit der Goldlagerung entfällt komplett. Bislang waren die Gewinne zudem ebenfalls steuerfrei, insofern das Xetra Gold mindestens zwölf Monate gehalten wurde. Genau das wollte Olaf Scholz in seiner Funktion als Bundesfinanzminister ändern. Schließlich scheint es, als würde Xetra Gold hohe steuerliche Einnahmen garantieren – gerade in Anbetracht des hohen Gold-Bestandes, mit dem das Xetra Gold derzeit unterlegt ist.
Die Hintergründe der Besteuerung
Natürlich sollte keine neue Steuer erfunden werden, um die Gewinne durch Xetra Gold zu besteuern. Xetra Gold sollte künftig der Abgeltungssteuer unterliegen, die Anleger bereits auf Dividende und Aktiengewinne zahlen. Festgeschrieben wurde dieser Plan im Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2020, das ab dem Jahr 2021 gelten sollte.
Gemäß dem damaligen Entwurf müssten Anleger realisierte Gewinne mit Xetra Gold mit insgesamt 26,375 Prozent (25 Prozent zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag) besteuern. Fallweise käme dann noch die Kirchensteuer hinzu, sodass der Steuersatz insgesamt bei rund 27 Prozent läge.
Mit Einführung der Abgeltungssteuer für Xetra Gold wäre dann auch die Haltedauer von zwölf Monaten hinfällig gewesen – eine Besteuerung hätte grundsätzlich immer stattgefunden. Somit wäre Xetra Gold genauso behandelt worden, wie viele andere Zertifikate, bei denen kein Anspruchsrecht auf Auslieferung besteht. Die Folge der Besteuerung von Gold-Zertifikaten hätte zwangsläufig einen Attraktivitätsverlust von Xetra Gold für die Anleger bedeutet.
Die Folgen einer Besteuerung von Xetra Gold
Obwohl die Abgeltungssteuer für Gold-Zertifikate einstweilen nur im Referentenentwurf auftauchte, haben sich bereits einige Anleger überlegt, wie sie sich verhalten sollten, sollte die Besteuerung tatsächlich in Kraft treten.
Einige Anleger, die Xetra Gold bereits länger als zwölf Monate gehalten haben, verkauften ihre Anleihen frühzeitig. Andere hielten sie vorerst, um im Ernstfall kurzfristig zu reagieren. Anlegern, die Xetra Gold noch keine zwölf Monate besaßen und damit auch der schon jetzt geltenden Besteuerung nicht entfliehen konnten, wurde empfohlen, sich die Anleihen entsprechend ihres Wertes in physischem Gold ausliefern zu lassen. Da physisches Anlagegold auch weiterhin steuerfrei bleibt – insofern es länger als zwölf Monate gehalten wird -, hätten Anleger so der künftigen Steuerpflicht entgehen können. Schließlich gilt die Auslieferung nicht als steuerpflichtige Veräußerung, wie der Bundesfinanzhof bereits urteilte. Durch die Auslieferung kommen allerdings auch Kosten – etwa für die Prägung, den Transport, die Lagerung und die Versicherung – auf die Anleger zu.
Xetra Gold bleibt doch steuerfrei – warum?
Der Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes wurde am 2. September 2020 veröffentlicht. Zur Überraschung aller fehlte in diesem Entwurf nun plötzlich die Passage, die „Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen“ und damit auch das Xetra Gold steuerpflichtig erklärte. Ein Grund für diese, doch gravierende Änderung, war die lautstarke Kritik, die an der geplanten Besteuerung des Xetra Goldes laut geworden war. Viele Juristen sahen eine Unvereinbarkeit der Änderung mit der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH). Dieser hatte bereits in mehreren Urteilen bezüglich derartiger Zertifikate entschieden, dass diese keinerlei Kapitalforderungen darstellen würden (VIII R 4/15, 35/14 und IX R 33/17). Einige gingen sogar so weit zu behaupten, der Gesetzgeber würde mithilfe des Referentenentwurfs versuchen, die Definition einer Kapitalforderung zu verändern beziehungsweise auszuweiten.
So bleiben Xetra Gold und andere Gold-Zertifikate wie auch Euwax Gold II nach aktuellem Stand weiterhin steuerfrei. Denkbar ist, dass der Gesetzgeber auch in Zukunft noch einmal auf die Idee kommen könnte, Gold-Zertifikate zu besteuern. Für dieses sowie für die nächsten Jahre scheint die Abgeltungssteuer für Xetra Gold und Co aber vom Tisch zu sein. Eine echte Krisenversicherung abseits des Finanzmarktes – und das sollten Ihnen als Anleger unbedingt klar sein – ist und bleibt aber letztendlich nur physisches Gold.
Nicht nur Xetra-Gold bleibt steuerfrei
Nach dem BFH-Urteil von 2020 bleiben nicht nur Xetra-Gold und Euwax-Gold-2 steuerfrei. Auch andere solchen Produkte wurden infolge des Urteils von der Abgeltungssteuer befreit. Bislang werden Anleger von der Steuerbelastung allerdings noch nicht automatisch verschont – Sie müssen selbst aktiv werden, sofern die Steuererklärung oder der Steuerbescheid noch offen ist und sich dabei auf das Urteil (AZ: VIII R7/17) berufen. In Zukunft ist allerdings davon auszugehen, dass weitere ETCs von der Abgeltungssteuer befreit werden könnten.