Edelmetalle gelten als bewährter Vermögensschutz in Krisenzeiten. Sie sind nicht nur vergleichsweise wertstabil, sondern können auch schnell und einfach erworben und wieder veräußert werden.
Damit das Vermögen, das in physische Edelmetalle investiert wurde, aber auch tatsächlich geschützt wird, müssen Vorkehrungen getroffen werden, um Gold, Silber, Platin oder Palladium sicher lagern zu können. Anleger haben hier zahlreiche Möglichkeiten zur Auswahl und es liegt ganz bei ihnen, ob sie sich nun für eine möglichst kostengünstige oder eine möglichst sichere Edelmetalllagerung entscheiden.
Inhaltsverzeichnis
Geheimes Versteck
Goldbarren, Silbermünzen und Platinschmuck in einem geheimen Versteck zu lagern, scheint im ersten Moment eine äußerst attraktive Lösung zu sein – gerade in Hinblick auf die Kosten. Schließlich kostet es keinen Cent, Edelmetalle im Blumenbeet zu vergraben, in einem leeren Buchcover zu verstecken oder unter eine lose Bodendiele zu legen.
Auch können Sie so sicherstellen, dass Sie zu jeder Tages- und Nachtzeit Zugriff auf Ihre Wertgegenstände haben. Allerdings sollten Sie bedenken, dass Verstecke im eigenen Haus oder Garten nicht unbedingt sicher sind. Grundsätzlich sind unkonventionelle Verstecke aber natürlich deutlich sicherer, als die Lagerung der Edelmetalle in Schubladen, in der Tiefkühltruhe oder im Wäscheschrank – hier würden ungebetene Gäste ganz bestimmt als Erstes nach Ihren wertvollen Besitztümern suchen.
Doch trotz eines gewieften Verstecks kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein Verlustfall eintritt. Eine Erstattung durch die Versicherung stellt sich dann deutlich schwieriger dar, als es bei der Edelmetalllagerung in einem Tresor der Fall wäre. Einige Versicherer schließen die Entschädigung sogar vollständig aus, wenn das Edelmetall zu Hause ungesichert gelagert wird. Bevor Sie sich also dazu entschließen, Ihre Gold- und Silberschätze zu Hause zu verstecken, sollten Sie unbedingt noch einmal bei Ihrer Versicherung nach der Police fragen.
Heimtresor
Wie auch bei der Edelmetalllagerung in einem geheimen Versteck haben Sie bei der Lagerung im Heimtresor jederzeit Zugriff auf Ihre Besitztümer. Hinzu kommt, dass ein sicher abschließbarer Tresor mehr Schutz vor Diebstahl bieten kann, als es ungesicherte Verstecke können. Natürlich muss hier aber bedacht werden, dass Sie von Einbrechern durchaus gezwungen werden können, den Tresor zu öffnen. Ein Verlustfall ist daher nicht vollständig auszuschließen und so sollten Sie dennoch eine Versicherung für Ihre Edelmetallwerte abschließen.
Für den Abschluss einer geeigneten Versicherung klären Sie mit dem Versicherungsvertreter zunächst, was versichert werden soll – zuständig ist hier die Hausratsversicherung. Zudem erhalten Sie vom Versicherer all die Anforderungen mitgeteilt, die Ihr Tresor erfüllen muss. Erst im Anschluss daran sollten Sie einen Tresor erwerben. Entscheidend ist hier die Zertifizierung des Tresors nach der europäischen Norm für einfache Sicherheitsschränke EN 14450 und der europäischen Norm für Wertschutzschränke mit definiertem und typgeprüftem Einbruchsschutz EN 1143-1.
Sicherheitsschränke nach EN 14450
Sicherheitsstufe | maximale Versicherungssumme |
---|---|
Sicherheitsstufe S1 | 5.000 Euro |
Sicherheitsstufe S2 | 20.000 Euro |
Wertschutzschränke nach EN 1143-1
Widerstandsgrad | maximale Versicherungssumme privat* | maximale Versicherungssumme gewerblich* | Merkmale |
---|---|---|---|
Widerstandsgrad 0 | 40.000 Euro* | 10.000 Euro* | Definierter, typgeprüfter Einbruchschutz gegen Angriffe mit thermisch und mechanisch wirkenden Werkzeugen von 30/30 Resistant Units (RU) |
Widerstandsgrad 1 | 65.000 Euro* | 20.000 Euro* | Definierter, typgeprüfter Einbruchschutz gegen Angriffe mit thermisch und mechanisch wirkenden Werkzeugen von 30/50 Resistant Units (RU) |
Widerstandsgrad 2 | 100.000 Euro* | 50.000 Euro* | Definierter, typgeprüfter Einbruchschutz gegen Angriffe mit thermisch und mechanisch wirkenden Werkzeugen von 50/80 Resistant Units (RU) |
Widerstandsgrad 3 | 200.000 Euro* | 100.000 Euro* | Definierter, typgeprüfter Einbruchschutz gegen Angriffe mit thermisch und mechanisch wirkenden Werkzeugen von 80/120 Resistant Units (RU) |
Widerstandsgrad 4 | 400.000 Euro* | 150.000 Euro* | Definierter, typgeprüfter Einbruchschutz gegen Angriffe mit thermisch und mechanisch wirkenden Werkzeugen von 120/180 Resistant Units (RU) |
Widerstandsgrad 4 KB | 500.000 Euro* | 250.000 Euro* | Widerstandsgrad 4 + Kronbohrschutz |
Widerstandsgrad 5 | 500.000 Euro* | 250.000 Euro* | Definierter, typgeprüfter EInbruchschutz gegen Angriffe mit thermisch und mechanisch wirkenden Werkzeugen von 180/270 Resistant Units (RU) |
Widerstandsgrad 5 KB | 750.000 Euro* | 375.000 Euro* | Widerstandsgrad 5 + Kronbohrschutz |
Widerstandsgrad 6 | 750.000 Euro* | 375.000 Euro* | Definierter, typgeprüfter EInbruchschutz gegen Angriffe mit thermisch und mechanisch wirkenden Werkzeugen von 270/400 Resistant Units (RU) |
Widerstandsgrad 6 KB | 1.000.000 Euro* | 500.000 Euro* | Widerstandsgrad 6 + Kronbohrschutz |
* Die maximalen Versicherungssummen im privaten und gewerblichen Bereich beziehen sich auf einen Einsatz ohne Einbruchmeldeanlage (EMA). Werden Wertschutzschränke gemeinsam mit einer EMA genutzt, verdoppelt sich die maximale Versicherungssumme des entsprechenden Widerstandsgrades.
Durchgeführt wird die Zertifizierung durch den European Certification Body (ECB) und die VdS Schadenverhütung GmbH (VdS), wobei Letztere von der Mehrheit der Versicherer als höherwertig angesehen wird. Zu finden sind die Plaketten der Prüfstellen an den Innenseiten der Tresortüren. Damit die Versicherung im Verlustfall tatsächlich eine Entschädigung zahlt, müssen Sie die Eigentümerschaft nachweisen. Daher ist es wichtig, dass Sie Ihre Kaufbelege aufbewahren.
Die in den Tabellen angegebenen Versicherungssummen sind lediglich Empfehlungen der Zertifizierungsstellen.
Abhängig von der Edelmetallmenge, die Sie in Ihrem Heimtresor lagern möchten, müssen Sie gegebenenfalls ein besonders hochwertiges und sicheres Modell kaufen. Damit ist die Lagerung von Edelmetallen in einem solchen Tresor deutlich teurer, als von vielen zunächst angenommen.
Bankschließfach
Anders als beim Heimtresor sind Sie bei der Lagerung Ihres Edelmetalls in einem Bankschließfach auf die Öffnungszeiten der Bank angewiesen. Wer ein Bankschließfach nutzen möchte, setzt auf eine möglichst hohe Sicherheit seiner Vermögenswerte.
Allerdings ist es hier nicht möglich, vollkommen anonym zu bleiben. Für die Anmietung eines solchen Schließfachs wird in aller Regel ein Ausweis verlangt. Die Bank beziehungsweise ihre Angestellten wissen jedoch nicht, was sich in Ihrem Schließfach befindet. Behörden haben dennoch in bestimmten Fällen das Recht, Ihre Schließfächer öffnen zu lassen.
Welche Leistungen Sie bei der Anmietung eines Bankschließfachs bei einer Bank erhalten und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen, kann ganz unterschiedlich sein. Es gibt Banken, die Schließfächer für eine jährliche Miete von 30 Euro anbieten und einen Versicherungsschutz von 100.000 Euro gewährleisten. Andere Banken verlangen für ein Schließfach deutlich höhere Mieten und bieten zugleich keinen Versicherungsschutz an.
Unterschiede gibt es auch in Bezug auf die Mindestmietdauer. Insofern ist es für Sie äußerst wichtig, die verschiedenen Angebote gründlich zu vergleichen. Achten Sie dabei auch auf die Größe sowie die Abmessungen der Bankschließfächer. Denken Sie außerdem auch daran, dass manche Banken Schließfächer grundsätzlich nur für Bestandskunden anbieten.
Edelmetallhändler
Eine Lagerung von Edelmetallen in Schließfächern ist auch bei einigen Privatunternehmen möglich. Edelmetallhändler wie Degussa Goldhandel, Pro Aurum und Goldkontor etwa ermöglichen die Lagerung von Edelmetallen in einem kleinen Schließfach bereits für 200 bis 300 Euro pro Jahr an – eine Versicherungssumme von 30.000 Euro inbegriffen.
Zollfreilager
Zollfreilager stellen vor allem dann eine interessante Lagermöglichkeit dar, wenn Sie Silber, Platin oder Palladium erwerben und sicher lagern wollen. Anders als Gold unterliegen diese Edelmetalle unter bestimmten Umständen der Mehrwertsteuer. Zollfreilager in Ländern wie Luxemburg, der Schweiz, Hongkong oder Singapur ermöglichen allerdings den Erwerb, die Lagerung und den Verkauf dieser Edelmetalle mehrwertsteuerfrei stattfinden zu lassen – solange die Edelmetalle immer im Zollfreilager verbleiben. Das bedeutet auch, dass Sie Ihre Edelmetallwerte nicht selbst in Augenschein nehmen können, außer, Sie besuchen das Zollfreilager.
Die Preise für die Lagerung unterscheiden sich je nach Land und Anbieter. Im Zollfreilager des Goldhändlers Pro Aurum etwa kann Edelmetall bis zu einem Wert von 100.000 Euro für 0,75 Prozent des Wertes in Sammelverwahrung gelagert werden. Ab einem Wert von 100.000 Euro ist für 1,25 Prozent des Wertes im Jahr auch eine Lagerung in Einzelverwahrung möglich. Ab einem Wert von 1 Million Euro werden andere Preise angesetzt.
Metallkonten
Die wohl unkomplizierteste Möglichkeit, wenn es um die Lagerung von Edelmetallen geht, ist, Gold, Silber und Co. gar nicht erst physisch zu erwerben. Mit einem sogenannten Metallkonto ist es möglich, Edelmetalle zu kaufen, ohne es physisch zu besitzen. Metallkonten funktionieren ganz ähnlich wie Anlagekonten – nur, dass sich Edelmetalle in Gramm und Unzen anstelle einer Währung auf dem Konto befinden.
Nach der Kontoeröffnung wird einfach die gewünschte Menge an Edelmetall auf das Konto gebucht. Für die Menge der sich auf dem Metallkonto befindlichen Edelmetalle hat der Kontoinhaber Lieferansprüche – diese kann er bei Bedarf ganz einfach wieder verkaufen. Die Lieferansprüche kann er bei einigen Metallkonto-Anbietern allerdings auch nutzen, indem er sich das Edelmetall gegen eine Gebühr physisch ausliefern lässt. Hier ist jedoch zu bedenken, dass im Rahmen der Auslieferung von Silber, Platin und Palladium zusätzlich Mehrwertsteuer zu zahlen ist.
Der Kauf und Verkauf der Lieferansprüche sind hingegen mehrwertsteuerfrei, da die Banken, die Metallkonten für Privatpersonen anbieten, in Ländern wie der Schweiz, Liechtenstein und Luxemburg sitzen und bezüglich der Mehrwertsteuer dieselben Gesetze zum Tragen kommen wie bei den Zollfreilagern.
Grundsätzlich ist es möglich, zwischen zwei Kontotypen zu wählen:
- unallocated accounts
- allocated account
Die „unallocated accounts“ sind nicht zugeordnete Konten mit Sammelverfahrung. Der Kontoinhaber erwirbt damit zwar einen Lieferanspruch, allerdings nicht auf konkrete Barren. Er hält gemäß seines Kontoguthabens einen Miteigentumsanteil am Gesamtbestand. Sollte die Bank, die das Metallkonto anbietet, Insolvenz anmelden, wird das Guthaben der Insolvenzmasse zugeführt. Befürchten Sie eine Bankenkrise, sollten Sie besser auf einen „allocated account“ zurückgreifen.
Hierbei handelt es sich um ein zugeordnetes Konto mit Einzelverwahrung. Die Lieferansprüche des Kontoinhabers beziehen sich hier auf konkrete Barren. Diese sind dann auch nicht das Eigentum der Bank und damit insolvenzsicher. Allerdings sind die Gebühren für „allocated accounts“ oft höher als für „unallocated accounts“. Zusätzlich dazu verlangen einige Banken für die Eröffnung eines zugeordneten Kontos mit Einzelverwahrung hohe Anlagesummen.