Zollfreilager: Ist die Schweiz ein geeigneter Standort?

Viele deutsche Anleger lagern ihre physischen Edelmetalle schon lange nicht mehr zu Hause oder in einem Bankschließfach. Ein interessanter Lagerort für diese Werte sind die sogenannten Zollfreilager, wie sie Anlegern vor allem in der Schweiz angeboten werden. Dank dieser Lager kann die Versteuerung und die Verzollung der Edelmetalle verhindert werden. Doch wie sinnvoll ist es tatsächlich, Gold, Silber, Platin oder Palladium in einem Schweizer Zollfreilager zu deponieren?

Was sind Zollfreilager genau?

In der Schweiz gibt es Zollfreilager bereits seit den 70er Jahren, die als Transitlager eine Erleichterung für den Handel mit Edelmetallen darstellen sollten. Hier ging es vor allem darum, dass eine Ware, die nicht in die Schweiz importiert wurde, weder mit Importzöllen noch mit der Mehrwertsteuer belegt war. Inzwischen gibt es auch einige Zollfreilager in Hongkong. Für deutsche und europäische Anleger sind die Schweizer Lager allerdings aufgrund ihrer Nähe zum Standort der Anleger weitaus interessanter.

Tatsächlich bieten die Zollfreilager Anlegern eine interessante Möglichkeit, um Edelmetalle und andere bewegliche Anlagegüter außerhalb Deutschlands sicher zu deponieren. Schließlich handelt es sich bei den Zollfreilagern um Hochsicherheitsanlagen, in denen sogar seltene Kunstwerke und teure Weine eingelagert werden können.

Der eigentliche Nutzen von Zollfreilagern

Der eigentliche Nutzen von Zollfreilagern

Die Lagerung von Edelmetallen in den eigenen vier Wänden ist vielen Anlegern zu unsicher. Wer dennoch in physisches Gold, Silber, Platin oder Palladium investieren möchte, muss sich daher eine sichere Lösung zur Lagerung der Edelmetalle überlegen. Diese Lösungen sind in der Regel nicht günstig – gerade, wenn es sich um größere Mengen an Edelmetall handelt.

Hinzu kommt, dass der Kauf von physischem Silber, Platin und Palladium in Deutschland der Mehrwertsteuer unterliegt. In einem Zollfreilager ist es möglich, Waren – so auch Edelmetalle – unversteuert und unverzollt zwischenzulagern.

Die Lagerung in Zollfreilagern ist in der Regel zeitlich unbegrenzt. Das eingelagerte Gold, Silber, Platin oder Palladium ist immer physisch vorhanden und kann jederzeit in Empfang genommen werden – etwa, wenn die Edelmetalle veräußert oder anderweitig gelagert werden sollen.

So sicher sind die Edelmetalle im Zollfreilager wirklich

Goldbarren, Tresor

Wie es um die Sicherheit der Edelmetalle, die Anleger aus Deutschland in einem Zollfreilager deponiert haben, bestellt ist, kann pauschal nicht gesagt werden. Hier kommt es immer ganz auf den Anbieter des Lagers und auf dessen Seriosität an. Bei der Wahl eines Zollfreilagers sollten Sie grundsätzlich immer darauf achten, dass Sie jederzeit über Ihre gelagerten Werte verfügen können. Zudem ist es wichtig, dass die Waren durch den Betreiber des Lagers vollständig versichert sind. In der Schweiz bietet zum Beispiel die Swiss Gold Safe AG die vollversicherte Einzelverwahrung im Zollfreilager an.

Für mehr Sicherheit sorgen außerdem diverse Maßnahmen, die der Betreiber zusätzlich ergreift. Hierbei kann es sich um eine jährliche Kontrolle des Zollfreilagers und um die Überprüfung der Bestände durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer sein. Sinnvoll ist es zudem, wenn Sie mindestens halbjährlich einen beglaubigten Depotauszug zugesandt bekommen.

Die aktuelle Lage der Schweizer Zollfreilager

Infolge der massiven Nachfrage nach Gold und Silber im Jahr 2020 können auch die Anbieter der Zollfreilager in der Schweiz eine höhere Nachfrage nach ihrer Dienstleistung verzeichnen. Anleger aus Deutschland, die Edelmetalle selbst lagern, investieren derzeit vor allem Münzen aus Silber und Platin, die aus Drittländern stammen, da diese lediglich der Differenzbesteuerung unterliegen. Damit sind sie in der Anschaffung deutlich günstiger als in Europa hergestellte Münzen, die grundsätzlich dem hohen Mehrwertsteuersatz von normalerweise 19 Prozent (derzeit 16 Prozent) unterliegen. Zu den bevorzugten Münzen aus den Drittländern zählen beispielsweise der Silber Krügerrand, der Silber Maple Leaf und der Silber Australien Känguru.

Gleichzeitig hat sich der Absatz von Silberbarren über die Zollfreilager in der Schweiz in diesem Jahr dem Geschäftsführer der pro aurum Schweiz AG zufolge, verglichen mit der Vorjahresperiode, nahezu verdreifacht. Gefragt seien vor allem Silberbarren mit einem Gewicht von 15 Kilogramm. Der Grund für diese hohen Einkaufsmengen ist mit hoher Wahrscheinlichkeit der, dass sich der Kaufpreis des Silbers aufgrund der durch die Nutzung des Zollfreilagers eingesparten Mehrwertsteuer merklich reduziert.

Anfallende Lagerkosten und Kriterien für die Nutzung eines Schweizer Zollfreilagers

Die Lagerung von Edelmetallen in einem Zollfreilager ist natürlich nicht kostenfrei möglich. Die Kosten, die von den Schweizer Anbietern verlangt werden, unterscheiden teils jedoch stark.

Manche Zollfreilager erfordern die Entrichtung einer Einrichtungsgebühr. Diese kann unabhängig des Einlagerungswertes durchaus zwischen 50 und 150 Euro liegen. Häufig setzen die Anbieter außerdem einen Mindesteinlagerungswert voraus. Dieser wird entweder in Schweizer Franken (CHF) oder in Euro ausgewiesen und beträgt meist mehrere tausend Euro. Einzelne Zollfreilager haben den Mindesteinlagerungswert in Unzen festgelegt – so müssen Sie beispielsweise mindestens 1.000 Unzen Silber oder 400 Unzen Gold zur Einlagerung bereitstellen, um das Zollfreilager nutzen zu können.

Weiterhin fallen (meist) jährliche Lagerkosten an. In der Regel belaufen sich die Lagerkosten auf 0,4 bis zwei Prozent auf die gelagerten Edelmetallwerte. Viele Anbieter verlangen für die Lagerung von Gold geringere Gebühren als für die Lagerung von Silber. Zu beachten gilt hier allerdings, dass Nutzer von Zollfreilagern in den meisten Fällen eine Mindestgebühr zu entrichten haben.

Was passiert, wenn die Edelmetalle das Zollfreilager verlassen?

Was passiert, wenn die Edelmetalle das Zollfreilager verlassen?

Solange sich Silber, Platin und Palladium im Zollfreilager befinden, muss keine Mehrwertsteuer auf die Edelmetalle gezahlt werden. Deutsche Anleger sparen sich so normalerweise 19 Prozent Steuern, die sie in den Einkauf weiterer Edelmetalle stecken können. Verlassen die Edelmetalle das Zollfreilager, greift jedoch die schweizerische Mehrwertsteuerpflicht. Verlassen die Edelmetalle das Lager über einen Logistikpartner, der diese dann direkt an den deutschen Besitzer schickt, greift die deutsche Mehrwertsteuerpflicht. Obwohl die schweizerische Mehrwertsteuer geringer als die deutsche ausfällt, ist die direkte Lieferung nach Deutschland günstiger, als die persönliche Abholung der Edelmetalle aus der Schweiz, da in letzterem Fall Zoll zu zahlen ist.

Fazit: Schweizer Zollfreilager für lohnende Edelmetall-Investments

Wer in physisches Gold investieren möchte, kann dieses ohne Verluste durchaus in Deutschland lagern, da der Kauf des Goldes ohne Mehrwertsteuer möglich ist. Die Nutzung eines Zollfreilagers in der Schweiz bietet sich allerdings für alle anderen physischen Edelmetalle an, da auf Silber, Platin sowie Palladium Mehrwertsteuer oder zumindest Differenzialsteuer zu zahlen ist. Durch das Zollfreilager wird die Mehrwertsteuerpflicht ebenso wie der Zoll umgangen. Zugleich sind die Zollfreilager vor Einbrüchen geschützt und die gelagerten Werte entsprechend versichert.